Das Fraktions-Regelwerk dient als Grundlage für ein faires, strukturiertes und immersives Zusammenspiel innerhalb von Creed-Roleplay. Es regelt die Bildung, Verwaltung und Interaktion von Fraktionen, um ein gleichmäßiges Spielfeld für alle Beteiligten zu gewährleisten und die Qualität des Rollenspiels zu fördern. Fraktionen sind ein zentraler Bestandteil unserer Community und tragen maßgeblich zur Dynamik und Vielfalt des Servers bei. Dieses Regelwerk definiert klare Rechte, Pflichten und Grenzen, um Konflikte zu minimieren und ein respektvolles Miteinander zu sichern. Die Einhaltung dieser Regeln liegt in der Verantwortung jedes Fraktionsmitglieds und wird durch die Fraktionsverwaltung überwacht. Verstöße können Konsequenzen bis hin zur Auflösung einer Fraktion nach sich ziehen. Ziel ist es, ein Umfeld zu schaffen, in dem Kreativität und RP-Entwicklung im Vordergrund stehen.
§1 Allgemein
§1.1 Befugnisse der Fraktionsverwaltung
Das Fraktionsverwaltungs-Team kann Verstöße individuell ahnden und Fraktionen nach eigenem Ermessen auflösen.
§1.2 Ausrüstung der Staatsfraktionen
Die Ausrüstung von Staatsfraktionen darf nicht entwendet werden.
§1.3 Täuschung als neutrale Fraktion
Sich als Mitglied einer neutralen Fraktion auszugeben, ohne dieser anzugehören, ist verboten.
§1.3.1: Neutrale Fraktionen sind das Medical Department, die Presse und weitere im Discord aufgeführte Fraktionen.
§1.4 Baiting
Baiting gegenüber Fraktionen (z. B. unnötiges Betreten von Todeszonen, Rammen, Trolling) ist verboten und wird bestraft.
§1.5 Unmoralische Fraktionen
Das Ausgeben als Fraktion, die moralischen Grundsätzen widerspricht (z. B. Terrororganisationen, antisemitische/rassistische Parteien), ist verboten und wird mit einem Bann geahndet.
§1.6 Befangenheit von Teammitgliedern
Teammitglieder, die auch Fraktionsmitglieder sind, dürfen bei Befangenheit keinen Support für ihre eigene Fraktion leiten.
§1.7 Ausrüstung bei Austritt
Beim Verlassen einer Staatsfraktion ist sämtliches Equipment (z. B. Autos) abzugeben oder nicht mehr zu nutzen.
§1.8 Bloodout
Ein Bloodout führt nicht zur Löschung eines Charakters. Der Charakter verliert jedoch alle Informationen aus seiner Zeit in der Fraktion und weiß nichts mehr über Bloodout, Fraktion oder seine Vergangenheit darin.
§1.8.1: Nach einem Bloodout gilt eine Fraktionssperre von 3 Tagen.
§1.9 Taser
Taser sind ausschließlich Staatsfraktionen vorbehalten. Ausnahmen können von der Justiz genehmigt werden. Unerlaubter Besitz wird geahndet.
§1.10 Fraktionskonformes Verhalten
Mitglieder von Fraktionen (Staats- und Bad-Fraktionen) müssen sich gemäß dem Fraktionskonzept verhalten (z. B. verhält sich ein Gangmitglied nicht wie ein Kartell-Oberhaupt).
§2 Fraktionskonzepte
§2.1 Bewerbung
Fraktionen müssen sich per Discord-Ticket bewerben. Ein Auftreten ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
§2.2 Genehmigung
Fraktionskonzepte dürfen nur von der Fraktionsverwaltung angenommen oder abgelehnt werden.
§2.3 Originalität
Fraktionskonzepte dürfen nicht kopiert oder abgeschrieben werden. Bei Verstoß wird das Konzept abgelehnt.
§2.4 Sperre bei Ablehnung
Bei Ablehnung eines Konzepts gilt eine 2-wöchige Sperre für neue Fraktionskonzepte.
§2.5 Frak-Warns
Fraktionen können für Fehlverhalten Frak-Warns erhalten.
§2.5.1: Bei 3 Frak-Warns wird die Fraktion aufgelöst.
§2.6 Zugriff auf Konzept
Die Fraktionsverwaltung muss dauerhaft Zugriff auf das Fraktionskonzept haben.
§3 Fraktionen
§3.1 Inoffizielle Gruppierungen
Inoffizielle Fraktionen oder Gruppierungen dürfen maximal 5 Personen umfassen und müssen ein einheitliches Outfit tragen.
§3.2 Geistige Reife
Fraktionsleiter müssen geistige Reife nachweisen, um eine Fraktion führen zu dürfen.
§3.3 Aushilfen beim LSMD
Aushilfen beim Medical Department sind für Teamler und User erlaubt und bei der Fraktionsverwaltung anzumelden.
§3.4 Unantastbarkeit des LSMD
Mitarbeiter des Medical Departments sind unantastbar und dürfen nicht getötet oder entführt werden. Ausnahmen: Einmischung in RP-Situationen (z. B. Schießereien). Außer Dienst gilt diese Regel nicht. LSMD-Equipment ist unantastbar und darf nicht erpresst werden.
§3.5 Korruption
Korruption in Staatsfraktionen ist verboten. In der Leitungsebene ist passive Korruption erlaubt, sofern sie nicht gegen das LSPD gerichtet ist (z. B. Weitergabe von Routen-/Fraktionsinformationen).
§3.5.1: Staatliche Ausrüstung darf nicht weitergegeben oder verkauft werden.
§3.6 Durchsuchungen
Unbegründete Durchsuchungen als Polizist sind verboten. Ein konkreter Verdacht ist erforderlich („Er hatte eine Tasche“ reicht nicht).
§3.7 Mitgliederzahl
Für Polizei und Mediziner gibt es keine Obergrenze für Angestellte im Dienst oder allgemein.
§3.8 Drittpartei-Regel
Für die Polizei ist die Drittpartei-Regel außer Kraft gesetzt.
§3.9 Einsatz von Sanitätern
Sanitäter dürfen zum Schutz ihres Lebens nicht in Kampfgefechte eingreifen. Nach Beendigung eines Gefechts dürfen sie eingreifen. Der „Gewinner“ entscheidet, wer zuerst wiederbelebt wird, aber jeder Rettbare wird behandelt.
§3.10 Rückgabe von Waffen
Mitarbeiter von Staatsfraktionen müssen bei Dienstende ihre Fraktionswaffen abgeben.
§3.11 Mitgliederbegrenzung
Fraktionen dürfen maximal 25 Mitglieder haben und mit maximal 25 Personen agieren.
§3.12 Fraktionsfahrzeuge
Ab 6 Personen müssen Fraktionen ihre Fraktionsfahrzeuge nutzen. Diese sind in der Fraktionsfarbe lackiert, die vorher bei der Fraktionsverwaltung angemeldet wird.
§3.13 Helikopter
Pro Bad-Fraktion darf in einer Situation nur ein Helikopter genutzt werden, ebenso pro Staatsfraktion. Bei Absturz darf kein neuer ausgeparkt werden (gilt auch für Bündnisse).
§3.14 Schutzgeld
Maximal 100.000 $ Schutzgeld pro Woche dürfen verlangt werden, mit triftigem RP-Hintergrund.
§3.15 Sturz des Fraktionsleiters
Den Fraktionsleiter zu stürzen ist verboten. Ein solcher Wunsch muss bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
§4 Inoffizielle Fraktionen & Probewoche
§4.1 Stürmungen
Inoffiziellen Fraktionen oder solchen in der Probewoche ist es verboten, vollwertige Fraktionen zu stürmen.
§4.2 Kleidung
Fraktionen in der Probewoche müssen stets Fraktionskleidung tragen.
§4.3 Regelbruch
Bei Regelbruch während der Probewoche wird die Fraktion sofort aufgelöst. Die Fraktionsverwaltung kann Situationen individuell bewerten.
§5 Bündnisse, Fraktionskriege & Stürmungen
§5.1 Bündnisse
Ein Bündnis ermöglicht die Zusammenarbeit zweier Fraktionen mit maximal 30 Personen insgesamt.
§5.2 Dauer von Bündnissen
Die maximale Dauer eines Bündnisses beträgt 4 Tage und muss per Antrag bei der Fraktionsverwaltung eingereicht werden.
§5.3 Fraktionskrieg
Ein Krieg muss offiziell per Discord-Antrag angemeldet werden.
§5.3.1: Beide Seiten müssen zustimmen. Die Fraktionsverwaltung holt beide Parteien in den High-Team-Bereich.
§5.3.2: Schussgefechte können überall außer in Safezones stattfinden.
§5.3.3: Schusscalls zwischen Fraktionen sind erforderlich und müssen aufgezeichnet werden.
§5.3.4: Wirtschaftliche Verträge verlieren mit Kriegsbeginn ihre Gültigkeit.
§5.3.5: Der Krieg endet nach 48 Stunden oder bei Aufgabe einer Fraktion.
§5.4 Stürmungen
Für das Stürmen einer Fraktion ist ein triftiger RP-Hintergrund nötig. Vorher muss ein Gespräch ohne Einigung stattfinden.
§5.5 Forderungen nach Stürmung
Nach erfolgreichem Stürmen darf eine realistische Forderung mit Frist gestellt werden. Bis zur Antwort darf nicht eskaliert werden. Bei Nichteinhaltung ist eine weitere Stürmung erlaubt. Maximal 3 erfolgreiche Stürmungen in Folge sind möglich, danach muss die Forderung erfüllt werden.
§6 Routen
§6.1 Begrenzung
Eine Fraktion darf maximal 1 Route beanspruchen.
§6.2 Meldung
Eine eingenommene Route muss der Fraktionsverwaltung gemeldet werden.
§6.3 Haltedauer
Eine Route muss mindestens 3 Tage gehalten werden, bevor sie abgegeben oder verkauft werden darf.
§6.4 Schutzzeit
Nach Einnahme ist eine Route 48 Stunden geschützt und kann erst danach angegriffen werden.
§6.5 Routenübernahme
Die Übernahme erfolgt per BO3 (Best of 3 Kämpfe). Das Ergebnis entscheidet über den neuen Besitzer und muss der Fraktionsverwaltung mitgeteilt werden.
§7 Gangwar & Airdrop
§7.1 RP-Trennung
Geschehnisse im Gangwar dürfen nicht ins RP übernommen werden.
§7.2 Verlassen des Gangwars
Angreifer müssen bis zum Ende im Gangwar bleiben. Dauerhaftes Verlassen wird nicht geduldet.
§7.3 Kampfzone
Der Kampf muss in der Zone stattfinden; das Campen von Zugängen ist verboten.
§7.4 Begrenzung
Pro Fraktion dürfen maximal 2 Gangwar-Gebiete besessen werden.
§7.5 Regeln im Gangwar
Alle Regeln (z. B. VDM, Drive-by) gelten, außer RP-Aspekte wie Lebensschutz.
§7.6 Trashtalk
Jeglicher Trashtalk ist untersagt.
§7.7 Angriffsbegrenzung
Pro Tag darf eine Fraktion nur ein Gangwar-Gebiet angreifen, es sei denn, beide Fraktionsleiter stimmen einer Ausnahme zu.
§7.8 Staatsfraktionen beim Airdrop
Staatsfraktionen dürfen den Airdrop nicht anfahren und müssen sich fernhalten.
§7.9 Schusscall beim Airdrop
Der Airdrop ist kein RP-Gebiet; ein Schusscall ist nicht erforderlich.
§7.10 Ende des Airdrops
Nach vollständigem Looten des Airdrops werden alle Kampfhandlungen eingestellt.